Handlungsanleitung für den Einsatz Ihrer Rechtstexte und Ihrer Zahlarten

Handlungsanleitung für den Einsatz Ihrer Rechtstexte und Ihrer Zahlarten

Allgemeines
A. Handlungsanleitung zur Onlinestreitschlichtungsplattform der EU-Kommission
B. Handlungsanleitung für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
C. Handlungsanleitung für Ihre Datenschutzerklärung und zum Datenschutz allgemein
 1. Einbindung
 2. Werbung mit Newslettern
 3. Einsatz von Google Analytics
 4. Handlungsanleitung für die Einbindung des Bewertungssystems von Trustpilot (Trustpilot A/S,  https://de.trustpilot.com) auf Ihrer Online-Präsenz
 5. Einwilligungserklärung bei Verwendung der Conversion-Tracking-Technologie von Facebook ("Facebook-Pixel")
 6. Verwendung von Cookies zu Werbe-,Tracking- und Analysezwecken
 7. Handlungsanleitung zur Verwendung von Facebook-Connect / Facebook-Login
D. Handlungsanleitung für Ihre Widerrufsbelehrung
E. Handlungsanleitung für Ihre Zahlungsarten
 1. Notwendige Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz bei Einbindung der Zahlart Rechnungskauf via Payment-Dienstleister Klarna (Klarna-Rechnung)
F. Handlungsanleitung zu den Lieferfristen
G. Handlungsanleitung für die Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz, wenn die E-Mail-Adressen von Kunden an einen der  Paketdienstleister DHL, GLS, UPS, DPD oder Hermes zum Zwecke der Lieferabstimmung mit den Kunden weitergegeben werden sollen:
H. Handlunganleitung zur Information zur Batterieentsorgung

Allgemeines

Achten Sie darauf, dass Sie immer alle Absätze kopieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie die von uns für eine bestimmte Internetpräsenz erhaltenen Rechtstexte (z. B. Widerrufsbelehrung, AGB mit Kundeninformationen) immer vollständig und im Verbund in der jeweiligen Internetpräsenz hinterlegen müssen. Lassen Sie Teile der von uns für eine bestimmte Internetpräsenz erhaltenen Texte oder ganze Texte weg, so ist eine Rechtssicherheit der übrigen Texte oder Textteile nicht mehr gewährleistet. In diesem Fall übernimmt Protected Shops keine Haftung für Ihnen hieraus evtl. entstehende Schäden.

A. Handlungsanleitung zur Onlinestreitschlichtungsplattform der EU-Kommission

Wie wir Sie hier im Detail aufklären, müssen Sie seit dem 09.01.2016 einen Link auf die Onlinestreitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission setzen.

Wir haben sowohl in Ihrem Impressum als auch in Ihren AGB die entsprechenden Informationen eingefügt.
Bitte beachten Sie, dass diese LInks nach Möglichkeit  anklickbar sein sollten.
Dies kann sich von Shopsystem zu Shopsystem unterscheiden, weswegen wir dies auch nicht festvorgeben können.
Der normale HTML-Befehl würde lauten:
http://ec.europa.eu/consumers/odr

B. Handlungsanleitung für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Handlungsanleitung für den rechtssicheren Gebrauch dieser AGB mit Kundeninformationen: 
Diese AGB mit Kundeninformationen sind ausschließlich für Ihren eigenen Online-Shop konzipiert worden und dürfen nur im Zusammenhang mit Verträgen über Warenlieferungen verwendet werden. Sie können daher von Unternehmern, die über einen eigenen Online-Shop Waren an Verbraucher vertreiben, verwendet werden.Dagegen sind diese AGB mit Kundeninformationen nicht für Verträge über Dienstleistungen (zu denen etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen) verwendbar. Diese AGB mit Kundeninformationen dürfen nicht für Internetplattformen wie eBay, Amazon oder sonstige Plattformen genutzt werden (Abmahngefahr!). Achten Sie bitte darauf, dass Sie keine anderen (und damit widersprüchlichen) AGB in Ihrem Online-Shop verwenden. Sie müssen diese AGB mit Kundeninformationen Ihren Kunden zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln. Wir empfehlen, diese AGB mit Kundeninformationen in die Erstkontaktmail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, einzupflegen. Zusätzlich können sie aus Beweiszwecken der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) beigefügt werden. Die AGB mit Kundeninformationen sollten im Online-Shop unter einem eigenen Button "AGB & Kundeninfo" eingesetzt werden. 
Achtung: Vor der Veröffentlichung dieser AGB mit Kundeninformationen sollten Sie genauestens prüfen, ob diese möglicherweise einer Unterlassungserklärung widersprechen, die Sie zuvor abgegeben haben! Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich anwaltlich beraten!  

C. Handlungsanleitung für Ihre Datenschutzerklärung und zum Datenschutz allgemein

1. Einbindung

Bitte binden Sie die Datenschutzerklärung unter einen eigenen Button  "Datenschutzerklärung" ein

2. Werbung mit Newslettern

 Mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden (= Anmeldung des Kunden zum Newsletter)

Diese Datenschutzerklärung berücksichtigt die Nutzung der E-Mailadresse des Kunden für Werbezwecke mittels Newsletter, was grundsätzlich einer ausdrücklichen Einwilligung des Kunden bedarf. Für eine solche Einwilligung reicht es nicht aus, dem Kunden lediglich diese Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu bringen. Vielmehr muss der Kunde im Verlauf des Bestellprozesses oder bei Newsletter-Abonnierung in Ihrem Online-Shop ausdrücklich erklären, dass er mit der Nutzung seiner E-Mailadresse für solche Zwecke einverstanden ist. 
Dies kann durch einen entsprechenden Erklärungstext bewerkstelligt werden, den der Kunde z.B. im Verlauf des Bestellprozesses durch Setzen eines Häkchens mittels Opt-In-Checkbox oder durch Betätigen eines Bestellbuttons im Rahmen der Newsletter-Abonnierung ausdrücklich bestätigt. Aus dem Erklärungstext muss hervorgehen, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen die Einwilligung konkret erfasst.

Hierfür bietet sich etwa folgende Formulierung an:

"Bitte senden Sie mir entsprechend Ihrer Datenschutzerklärung regelmäßig [ALTERNATIV: alle [X] Wochen] und jederzeit widerruflich Informationen zu folgendem Produktsortiment per E-Mail zu: [AUFZÄHLUNG DER VON IHNEN VERTRIEBENEN WARENGRUPPEN]"

Sollten Sie den Versand eines Newsletters anbieten und daher die unter Ziffer 1. dieser Datenschutzerklärung enthaltenen Passagen zum Newsletter übernehmen, so müssen Sie sicherstellen, dass der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung erteilen kann. Bitte beachten Sie hierzu, dass nur die sog. "Double Opt-In"-Methode im rechtlichen Sinne geeignet ist, das Einverständnis des Empfängers beweisbar einzuholen.


3. Einsatz von Google Analytics

Bitte verwenden Sie Google Analytics stets mit der "_anonymizeIP()"-Code-Funktion.
Näheres dazu erfahren Sie hier:
https://support.google.com/analytics/answer/2763052?hl=de

Bitte beachten Sie unbedingt die nachstehenden Hinweise für die Herstellung der Funktionalität des Widerspruchslinks (Opt-Out-Cookie) innerhalb der Datenschutzklausel zu Google Analytics:- Einbettung der notwendigen Befehlskette (Script)Um dem Nutzer einen Widerspruch unabhängig von der Installation des Browser-Add-Ons zu ermöglichen, muss mittels eines spezifischen Java-Script-Codes ein Mechanismus implementiert werden, welcher die Datenerhebung bei Aktivierung eines Opt-Out-Cookies verhindert. Durch den Script-Code wird die jeweilige Website auf das Vorhandensein des vom Nutzer zu aktivierenden Opt-Out-Cookies überprüft und das Tracking bei entsprechender Feststellung unterbunden.

Wichtig ist, dass dieser Java-Script-Code stets vor dem eigentlichen Analytics-Code in den Quellcode der jeweiligen Website eingebunden wird!

- Das Script lautet wie folgt:

- Hinweis:
'UA-XXXXXX-Y’ ist dabei mit Ihrem, von Google individuell vergebenen Tracking-Code, zu ersetzen. Google hält ebenfalls eine Anleitung zur programmgesteuerten Unterbindung des Trackings über den Link https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/gajs/?hl=de#disable
bereit.

- Achtung:
Das Script muss auf jeder (!) Seite eingebettet werden, auf der ein "Google Analytics"-Tracking-Code implementiert ist! Anderenfalls wird auf diesen Seiten nicht das Vorhandensein des durch den Nutzer zu aktivierenden "Opt-Out-Cookies" überprüft, das den Datenfluss stoppt."

Verwenden Sie Google Analytics, stellen die durch Google hierdurch vollzogenen Datenverarbeitungsvorgänge eine Verarbeitung in Ihrem Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO dar. Daher sind Sie gehalten, mit Google einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung abzuschließen.Google hält hier:

https://static.googleusercontent.com/media/www.google.com/de//analytics/terms/de.pdf

 einen Vordruck bereit, der ausgefüllt an das Unternehmen zu schicken ist.
Hinweis: Bewahren Sie zu Beweiszwecken unbedingt eine Kopie des Vertrages auf.

4. Handlungsanleitung für die Einbindung des Bewertungssystems von Trustpilot (Trustpilot A/S,  https://de.trustpilot.com) auf Ihrer Online-Präsenz

Hinweis
Die Bewertungsanfrage per E-Mail stellt Werbung dar, welche nur dann an den betreffenden Kunden übersendet werden darf, wenn Sie sich die diesbezügliche ausdrückliche Einwilligung des Kunden eingeholt haben.Dementsprechend "müssen Sie" Im Rahmen des Bestellvorgangs eine Einwilligung des Kunden in die Übersendung der Bewertungsanfrage einholen. Diese Einwilligung des Kunden kann durch den nachstehenden Erklärungstext bewerkstelligt werden, den der Kunde im Verlauf des Bestellprozesses in Ihrem Online-Shop durch Setzen eines Häkchens mittels Opt-In-Checkbox ausdrücklich bestätigt:

"[   ] Ich möchte den Einkauf später bewerten und einmalig per E-Mail an die Abgabe einer Bewertung für die Bewertungsplattform Trustpilot erinnert werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen."

Hinweis: Die Check-Box darf nicht vorangecheckt sein!
Wahlweise können Sie diese Einwilligung auch auf einer nach der Bestellabgabe durch den Kunden nachgelagerten Seite platzieren, allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass Kunden einer solchen, nach der Bestellung angezeigten Internetseite, nur noch wenig Aufmerksamkeit schenken werden!ACHTUNG: Wenn ein Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Übersendung einer Bewertungsanfrage nicht erteilt, dürfen Sie diesem auf keinen Fall eine Bewertungsanfrage übersenden bzw. übersenden lassen, es droht Ihnen in diesem Fall eine Abmahnung wegen unerwünschter Werbe-Nachrichten (Spam)!

5. Einwilligungserklärung bei Verwendung der Conversion-Tracking-Technologie von Facebook ("Facebook-Pixel")

Da beim Einsatz der Conversion-Tracking-Technologie von Facebook mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Nutzerdaten von externen Webseiten mit Facebook-Nutzerprofildaten gekoppelt werden, ist vor dem Laden des entsprechenden Codes des "Facebook-Pixels" auf Ihrer Seite die Einholung einer Nutzereinwilligung erforderlich!

Zu beachten ist also, dass Nutzer über die Anwendung des Conversion Tracking belehrt werden und dieser zustimmen müssen, noch bevor ein entsprechender Tracking Code eingesetzt wird.

Das setzt entweder voraus, dass der Code dynamisch nachgeladen wird oder ein Seitenreload erfolgt. Wir empfehlen, die Belehrung und Einwilligungsanfrage durch ein entsprechendes Pop-Up oder Banner auf der Anbieterseite zu integrieren, das nach erfolgter Zustimmung des Nutzers dynamisch nachgeladen wird oder einen Seiten-Reload initiiert und den Cookie erst dann ausführt.

Dem Ausdrücklichkeitserfordernis der Einwilligung kann über einen "Einwilligungsbutton" im Rahmen des Pop-Ups bzw. Banners Rechnung getragen werden.

Wichtig ist, dass der Nutzer im Rahmen seiner Einwilligungserklärung über das konkrete Verfahren des Conversion Tracking belehrt werden muss. Dabei ist es möglich, die Belehrung entweder in das Pop-Up bzw. Banner zu integrieren oder aber in die Datenschutzerklärung aufzunehmen, auf welche dann wiederum im Pop-Up bzw. Banner verwiesen werden muss.

Unserer Meinung nach erscheint der Verweis auf die Datenschutzerklärung vorzugswürdig, da eine vollständige Belehrung die Dimensionen des Pop-Up-Fensters bzw. Banners unnötig ausdehnen würde und zudem geeignet ist, den Nutzer durch einen Überschuss an Text und Informationen zu verwirren.
Wir empfehlen, das Pop-Up bzw. den Banner wie folgt zu gestalten:

"Auf dieser Website wird das Facebook-Pixel von Facebook für statistische Zwecke verwendet. Mit Hilfe eines Cookies kann so nachvollzogen werden, wie unsere Marketingmaßnahmen auf Facebook aufgenommen und verbessert werden können. Über Ihr Einverständnis hiermit würden wir uns sehr freuen.Informationen zum "Facebook-Pixel", zu Cookies und dem Ihnen zustehenden Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung [-> Link auf die eigene Datenschutzerklärung]."

Innerhalb des Pop-Ups bzw. Banners ist unterhalb des vorgenannten Textes dann zusätzlich die Schaltfläche

"Ich bin mit der Verwendung des Facebook-Pixels einverstanden"

einzufügen.

6. Verwendung von Cookies zu Werbe-,Tracking- und Analysezwecken

Sollten Sie zu Werbe-, Tracking- und Analysezwecken Cookies verwenden, so muss der Seitenbesucher zu Beginn des Seitenaufrufs über einen gut sichtbaren Banner/Balken am oberen oder unteren Rand der Webseite auf die Verwendung von Cookies durch die Webseite hingewiesen und darüber informiert werden, dass der Betreiber der Webseite von der Zustimmung des Nutzers ausgeht, wenn er die Nutzung der Webseite daraufhin fortsetzt.

"Diese Website verwendet Cookies zur Analyse von Websitezugriffen/Marketingmaßnahmen.

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.
Informationen zu Cookies und Ihre Widerspruchsmöglichkeit"

Die Passage "Informationen zu Cookies und Ihre Widerspruchsmöglichkeit" muss sodann mit der Datenschutzerklärung verlinkt sein.

7. Handlungsanleitung zur Verwendung von Facebook-Connect / Facebook-Login

Mit Facebook Connect können sich Nutzer über deren Facebook-Account in den Onlineshop einloggen.

Hinweis

Achtung: Die Verwendung von Facebook Connect ist rechtlich umstritten, eine eindeutig zulässige datenschutzkonforme Verwendung von Facebook Connect ist derzeit nicht möglich, es verbleibt ein Restrisiko bei der Verwendung dieses Single Sign On-Verfahrens.

Eine das rechtliche Risiko minimierende Lösung wäre die Implementierung des nachstehenden Verfahrens:

- Im Rahmen des Login-/Registrierungsprozess im Zusammenhang mit Facebook Connect ist die ausdrückliche Einwilligung des Seitenbesuchers einzuholen, eine solche Einwilligung mit verbundener (nicht vorangecheckter) Check-Box könnte wie folgt aussehen:

"Ich bin damit einverstanden, dass durch Facebook-Connect automatisch Daten an den Seitenbetreiber übermittelt und verwendet werden. Dies betrifft meine als öffentlich markierten Profildetails bei Facebook, wie z.B. Anrede, Vorname, Nachname, Adressdaten, Land, E-Mail Adresse, Geburtsdatum, aber auch die Nutzer-IDs meiner Freunde, meine Profilbilder und meine Freundesliste. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen. Diese Einwilligung kann ich jederzeit durch eine E-Mail an die im Impressum benannte Adresse widerrufen."

Hinweise:
 Die vorstehende Einwilligung muss in unmittelbarer Nähe zum Facebook Connect-Button platziert werden, die Funktion Facebook-Connect darf nicht ausführbar sein, solange die Einwilligung noch nicht erteilt worden ist. Zudem sollte das Wort "Datenschutzerklärung" in der vorstehenden Einwilligungsklausel mit der Seite *verlinkt+ sein, auf welcher die Datenschutzerklärung abrufbar ist.Die Einholung der Einwilligung muss mitprotokolliert und gespeichert werden.Ob dieses Vorgehen einem gerichtlichen Verfahren Stand halten würde, lässt sich allerdings mit letzter Gewissheit nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung nicht mit Sicherheit vorhersagen, wenn Sie ganz sicher handeln möchten, dürfen Sie Facebook Connect nicht verwenden!

D. Handlungsanleitung für Ihre Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung darf nur im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über Warenlieferungen verwendet werden. 

Dagegen ist diese Widerrufsbelehrung für Verträge mit folgenden Inhalten nicht geeignet:

• Verträge über den Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten
• Verträge über Dienstleistungen (zu denen etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen)
• Verträge über die Lieferung von Wasser, Strom, Gas (nach nicht begrenztem Volumen bzw. nicht begrenzter Menge) oder Fernwärme
• Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden
• Abonnement-Verträge
• Kauf auf Probe im Sinne des § 454 BGB.

Sie müssen Ihren Kunden die Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln. Wir empfehlen Ihnen, die Widerrufsbelehrung in die Erstkontakt-E-Mail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, einzupflegen. Zusätzlich kann sie zu Beweiszwecken der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) beigefügt werden (optional).

Achtung: Vor der Veröffentlichung dieser Widerrufsblehrung sollten Sie genauestens prüfen, ob diese möglicherweise einer Unterlassungserklärung widersprechen, die Sie zuvor abgegeben haben! Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich anwaltlich beraten!  

E. Handlungsanleitung für Ihre Zahlungsarten

1. Notwendige Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz bei Einbindung der Zahlart Rechnungskauf via Payment-Dienstleister Klarna (Klarna-Rechnung)

Im Rahmen des Bestellvorgangs:

Bitte fügen Sie im Rahmen des Bestellvorgangs bei der Checkbox, bei welcher Sie den Kunden die AGB abchecken lassen, den nachstehenden Einwilligungstext ein. Es ist darauf zu achten, dass dieser Text nur dann angezeigt werden darf, wenn die Zahlungsart Klarna ausgewählt worden ist.

"[ ]Mit der Übermittlung der für die Abwicklung des Rechnungskaufes und einer Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderlichen Daten an Klarna bin ich einverstanden. Meine Einwilligung (LINK AUF: https://online.klarna.com/consent_de.yaws) kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Es gelten die AGB (LINK ZU DEN AGB) des Händlers"

- Bitte fügen Sie zusätzlich gegebenfalls noch den Hinweis ein, dass der Rechnungskauf nur bis zu  dem maximalen Warenbestellwert angeboten werden kann;
- Bitte markieren Sie die Pflichtfelder für die Angaben des Kunden bei Auswahl des Rechnungskaufs

F. Handlungsanleitung zu den Lieferfristen

Sie sind verpflichtet, den Verbraucher über Dauer, Beginn und Ablauf der Lieferfrist zu informieren, innerhalb welcher der Verbraucher in jedem Fall mit dem Zugang der Ware rechnen kann.
Hierzu empfehlen wir folgendes Vorgehen:


1. Bitte geben Sie beide jedem Artikel die jeweilige Lieferfrist für einen Versand innerhalb Deutschlands an und versehen diese mit einem Sternchen.
Beispiele:

Lieferzeit 3-5 Tage*
oder
Lieferzeit höchstens 5 Tage*
oder
Lieferzeit bis zu 5 Tage* 
Wenn Sie auch einen Expressversand anbieten, weisen Sie die geänderten Lieferzeiten aus
Beispiel:
Lieferzeit: Standard höchstens 5 Tage, Express in 1 Tag*

2. Fügen Sie in den Footer jeder Angebotsseite eine Auflösung des Sternchenhinweises ein. Hier stellen Sie klar, für welche Länder die angegebenen Lieferzeiten gelten, und verlinken auf die neue Seite für Lieferfristen
Beispiel:
"Für Lieferungen nach Deutschland. Die Lieferzeiten für andere Länder und die Informationen zur Berechnung des Liefertermins finden Sie hier

3.  Weisen Sie in einer eigenen Informationsseite die maximalen zusätzlichen Lieferfristen für andere Länder auf.
Am sinnvollsten ist eine Tabelle, auf der Sie die zusätzliche Lieferzeit, die bei anderen Ländern anfällt hinweisen. Geben Sie im Zweifelsfall lieber einen zu langen als zu kurzen Zeitraum an.

Beispiel:
Information zu den Lieferzeiten 

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder, die Sie der Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, hinzurechnen müssen.
Land                           |            Zusätzliche maximale Dauer in Tagen
Österreich                 |       2
Schweiz                     |       3
Italien                         |       5
usw.

4. 
Bei Bestellungen mehrerer Artikel kommt es darauf an, ob Sie die Artikel je nach Verfügbarkeit entweder in einer gemeinsamen Sendung oder auch in mehreren Sendungen (Teillieferungen) versenden. 

Beispiel:
Gemeinsame Sendung:
Information zu den Lieferzeiten 

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder, die Sie der Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, hinzurechnen müssen.
Land                          |            Zusätzliche maximale Dauer in Tagen
Österreich                |       2
Schweiz                    |       3
Italien                        |       5
usw.
Wenn Sie bei uns im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellen, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben. In diesem Fall gilt für die Warensendung insgesamt die Lieferzeit, die für den Artikel Ihrer Bestellung mit der längsten Lieferzeit gilt.

Teillieferung (ohne zusätzliche Versandkosten):

Information zu den Lieferzeiten 

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder, die Sie der Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, hinzurechnen müssen.
Land                           |            Zusätzliche maximale Dauer in Tagen
Österreich                |       2
Schweiz                     |       3
Italien                         |       5
usw.

Wenn Sie bei uns im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellen, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versenden wir die Ware je nach Verfügbarkeit in mehreren Teilsendungen, für die die beim jeweiligen Artikel angegebenen Lieferzeiten gelten. Zusätzliche Versandkosten fallen nicht an.

5. Anschließend hängen Sie bitte folgende Erklärung zur Berechnung des (spätesten) Liefertermins an:

Information zur Berechnung des Liefertermins

Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

oder, falls von Ihrem Versandunternehmen auch Samstags zugestellt wird:

Information zur Berechnung des Liefertermins

Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.



G. Handlungsanleitung für die Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz, wenn die E-Mail-Adressen von Kunden an einen der  Paketdienstleister DHL, GLS, UPS, DPD oder Hermes zum Zwecke der Lieferabstimmung mit den Kunden weitergegeben werden sollen:

Sie haben bei uns angegeben, keine E-Mailadressen an Versanddienstleister zur Abwicklung der Bestellung zu übergeben.

H. Handlunganleitung zur Information zur Batterieentsorgung

Sie haben bei uns angegeben, keine Produkte mit Batterien oder Batterien selbst zu verkaufen.